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Kurzzeitpflege

Möchten sie auch mal wieder Urlaub machen, sich erholen?
Das Angebot der Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete, also vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung.

Unterschieden wird in:

Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die in Anspruchnahme der Kurzzeitpflege für 28 Tage möglich. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei je nach Pflegestufe bis zu 1.432 € innerhalb eines Kalenderjahres.

Verhinderungspflege
bei Verhinderung der Pflegeperson aus Gründen wie z.B. Urlaub oder Krankheit, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen auch hierfür einen Betrag je nach Pflegestufe von bis zu 1.432 € je Kalenderjahr.
Sie können sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.

Gründe für die in Anspruchnahme können sein:
  • Sie als pflegenden Angehörigen zu entlasten
  • Nach Krankenhausaufenthalten und einer notwendigen Nachsorge wie z.B. Wundversorgung, Mobilisation, Rehabilitation etc.
  • Bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

 

Wir halten ständig Kurzzeitpflegeplätze für Sie bereit, wir beraten Sie gerne

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